Prüfung

Schullogo

Zur Prüfung von Blindenführhunden ist unumstritten Fachwissen erforderlich, oder ganz einfach Menschenverstand

  

Die Prüfung zum Blindenführhund ist ein unbedingtes Muss:
Es erfordert keine fachliche Vorraussetzung ein Führgespann zu überprüfen. Im Gegenteil, Personen die aus einer Fachrichtung kommen, entweder Kynologen oder aus dem Bereich der Mobilität gelangen in ein chaos-ähnliches Dilemma, sobald sie mehr in die Prüfung einbringen wollen, als für die sachliche Beurteilung erforderlich ist (ob ein Führgespann sicher unterwegs ist oder nicht).

Im Gegensatz zu Dienst-, Jagd- und Sporthundeausbildungen ist das Training zum Blindenführhund ein völlig anders gelagertes Konditionierungsverfahren. Es kann nicht mit stark, aber auch nicht mit triebigen Hunden gearbeitet werden. Aus diesem Grund ist eine Konditionierung wie bei Diensthunden oder im Hundesport nicht möglich. Somit bewegen sich die einzelnen Lernabschnitte und damit die Leistung des Blindenführhundes in einem Bereich, der Führerabhängig ist.

Der Blindenführhund hat sehr viele Entscheidungen halterunabhängig zu bewältigen um sicher führen zu können. Er muss aber vom Halter durch dessen Anpassung an seine Laufbewegung unterstützt werden und es erfordert klare und möglichst genaue Anweisungen durch Hörzeichen  durch diesen. Das wiederum erfordert die Kontrolle seiner Handlungen, die Korrektur im erforderlichen Umfang und angemessene Motivation. Ohne diese Mitarbeit und Unterstützung  ist der Hund nicht in der Lage seine Aufgaben zu erledigen. So eingesetzt ersetzt der Hund dem blinden Menschen das Augenlicht, und erleichtert die Orientierung und Mobilität.
Der Blindenführhund ist ein Hilfsmittel zur Bewältigung des täglichen Lebens, er vermag es, blinden und sehbehinderten Menschen zu ermöglichen, ihren Alltag selbständig, unabhängiger und damit menschenwürdiger zu gestalten. Der Hund kann nur ausgleichend wirken, er kann aber kein Ersatz für Mängel sein. Die Verantwortung im Straßenverkehr, räumliche Orientierung und Verantwortung über das Führgespann kann einzig und allein nur der Mensch erledigen. Der Hund ist nur ausgleichenes Hilfsmittel.

 


Eine korrekte Prüfung kann folgender Maßen durchgeführt werden:
Nach erfolgter Einschulung hat der Führhundehalter seinen Hund zur Prüfung vorzuführen. Die Wegstrecke wird mit der Prüfungskommission in Abwesenheit des Hundes besprochen oder begangen. Danach geht der Führhundehalter selbstständig den Prüfungsweg, der so gewählt sein muss, dass er sich aufgrund seiner Mobilität und  Orientierung zurechtfinden kann und zeigt dabei seine Verkehrssicherheit, seine Zusammenarbeit und damit die Leistung seines Blindenführhundes. Die Verantwortung über Orientierung und Mobilität liegt ausschließlich beim Führhundehalter. Sollte die Einschulung nicht korrekt durchgeführt worden sein, kann und wird sich der Führhundehalter mit seinem Hund nicht am öffentlichen Straßenverkehr beteiligen. Die Prüfung ist unmittelbar nach dem Einführungslehrgang zu absolvieren.
 Die Personen der Prüfungskommission dürfen in das Prüfungsgeschehen nicht eingreifen. (den Hund nicht berühren, keinen Blickkontakt mit ihm aufnehmen, nicht in den Weg stellen oder das Führgespann in einer anderen Art und Weise ablenken). Die Prüfungskommission ist Beobachter der Prüfung, ihre Aktivität beschränkt sich auf die Beurteilung. Dafür benötigt man auch keine Fachleute und die Prüfung kann rasch und unbürokratisch abgewickelt werden.

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