AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Allen Lieferungen und Leistungen der Blindenführhundeschule Bürger in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von der Blindenführhundeschule Bürger; dies gilt auch für eine Abänderung.
Widerrufsrecht
Sie sind als Konsument im Sinne von §
13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2
Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und kann schriftlich (eine E-Mail, z.B. an mailto:josefbuerger@aon.at genügt) oder
durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Ausgenommen: Lebende
Güter. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
Österreichische Schule für Blindenführhunde
Rastal 17
A-8611 St. Katharein/L
Bitte frankieren sie die Sendung ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. Wenn sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können sie vermeiden, indem sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.
Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn ihre Bestellung
einen Betrag von EUR 40,- übersteigt.
Ausgeschlossen von der Rücksendung sind
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, Schaden nehmen
können oder deren gesetzliche Gewährleistung überschritten
wurde.
Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im
Falle eines Mangels der Ware oder des Hundes nach ihrer Wahl zunächst
nachschulen oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die
nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können sie die Ware gegen
Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware
behalten und den Kaufpreis mindern. Informationen über eventuelle
Herstellergarantien entnehmen sie bitte der Produktdokumentation.
Solange Kostenträger Prüfer autorisieren, die weder BFH ausgebildet,
noch als Instruktor tätig waren oder sind, und keine allgemein gültigen
Verträge mit allen im Bundesgebiet tätigen Blindenführhundeschulen
vorliegen, keine Höchstpreise mit den Schulen erarbeitet und festgesetzt
wurden, gelten unsere Richtlinien für eine ganzheitliche Führhunde-
Versorgung laut Bundessanzeiger 1996.
Da durch eine derzeitige Prüfung eine Qualitätssicherung nicht
möglich ist gelten nachstehende Regelungen:
Die Blindenführhunde in Ausbildung werden durch die
Blindenführhundeschule Bürger bis zur Übergabe an den FHH
vorfinanziert (bis zu zwei Jahre), mit der Übergabe geht der Führhund
in den Besitz des Führhundehalters über, bleibt aber bis zur
vollständigen Bezahlung im Eigentum der Schule.
Wird die Einschulung auch ohne angaben von Gründen abgebrochen oder der
Führhund nach der abgeschlossenen Einführung (auch mit Prüfung)
zurückgenommen werden von der Schule Anteilige Kosten in Rechnung gestellt.
Ist der Führhund bereits Bezahlt oder eine Teilzahlung geleistet werden die
Anfallenden Kosten vor der Rückzahlung einbehalten.
Die verbindliche Zuteilung des geeigneten Hundes und dessen Einschulung erfolgt
nachdem die Kostenübernahme schriftlich erfolgt ist. Die Einarbeitung des
Gespannes erfolgt wenn nicht anders vereinbart über drei Wochen an der
Schule und ca. eine Woche am Wohnort.
Die Rechnungslegung erfolgt mit der Übergabe des Führhundes an seinen
Halter.
Die vollständige Begleichung der Rechnung hat nach längstens vierzehn
Tagen ohne Abzug zu erfolgen.
Ansonsten müssen derzeit 11% Verzugszinsen in Anrechnung gebracht
werden.
Als Stichtag gilt der Tag der Anweisung auf eines unserer Konten.
Wird eine Prüfung durch den Kostenträger verlangt, hat der Ausgang der
Prüfung keinen Einfluss auf die Bezahlung des BFH´s. Wird nach Meinung
des Prüfers eine Nachschulung erforderlich und verpflichtet der
Kostenträger die Schule diese durchzuführen, wird die
durchgeführte Nachschulung in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Diese Richtlinien gelten solange bis sie von einer bundesweiten oben
genannten Regelung oder EU Richtlinie in Änderung gesetzt werden, oder eine
vertragliche Vereinbarung mit den Schulen abgeschlossen wird .
Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Privatpersonen, mit juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen,
wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der
Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten,
einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, für Deutschland: der Sitz
der Blindenführhundeschule Bürger, für Österreich: der Sitz
der Österreichischen Schule für
Blindenführhunde vereinbart.